Zum Wiederladen, Vorderladen und Böllerschießen benötigt man eine besondere Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes.
Bei Kursbeginn muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen (§34 der 1.VO SprengG).
Die Anfragen werden an einen für diese Ausbildung zugelassenen Sachverständigen übermittelt, welcher bei entsprechender Beteiligung einen Lehrgang im Schützenkreis Aalen abhält..
Sachkundelehrgang
Zum Erwerb von eintragungspflichtigen Sportwaffen und zur Schieß- und Standaufsicht ist vorgeschrieben, die Sachkunde nachzuweisen.
Im Schützenkreis Aalen wird ein Sachkundelehrgang angeboten, der aus 20 Unterrichtseinheiten (auf 5 Abende verteilt) und einer vom Prüfungsausschuss abgehaltenen Prüfung besteht.
Die Hauptthemen sind:
· Einführung in die WSV/DSB-Unterlagen
· Notwehr, Notstand, Nothilfe
· Waffen- und Munitionskunde
· Schieß- und Standaufsicht
· Prüfungsvorbereitung / Musterfragen
· Der Lehrgang wird nach Anmeldung von 12 Teilnehmern organisiert bzw. im interessierten Verein mit qualifizierten Referenten abgehalten.
Ersthelfer
Diese Maßnahme wird notwendig im Zusammenhang mit der Ju-Ba-Li-Ausbildung. Sie ist aber auch allen Vereinsmitgliedern zur Auffrischung ihrer Ersten-Hilfe-Kenntnisse zu empfehlen.